Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Gassi-Service

Von Dogwalking Oberstdorf

 

1. Während der Betreuungszeit vom Dogwalking Oberstdorf bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten ist. Des Weiteren setzt Dogwalking Oberstdorf voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherung- und Chippflicht) eingehalten werden.

2. Dogwalking Oberstdorf verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

3. Richtet der Hund beim Dogwalking Oberstdorf Walk Schäden an so haftet hierfür allein der Tierhalter.

3.1. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, (z.B. durch aggressives Verhalten etc.)  und eindeutig belegt werden kann (durch  Dogwalking Oberstdorf oder/und anderen Zeugen), so übernimmt  Dogwalking Oberstdorf keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter.

4. Hält  Dogwalking Oberstdorf eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.

5. Der Tierbesitzer hat  Dogwalking Oberstdorf über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Tut er dies nicht, fallen sämtliche Schäden und Kosten, die aus diesem Kontext entstehen, auf den Tierhalter zurück.

5.1. Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt, und  Dogwalking Oberstdorf angezeigt werden, so übernimmt Dogwalking Oberstdorf für die Folgen eines Deckung Aktes keine Haftung.

5.2.  Dogwalking Oberstdorf muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).

6. Der Dogwalking Oberstdorf wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegeben falls auch die Polizei und das Tierheim. Die Suche wird sofort nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.

7. Der Dogwalking Oberstdorf übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).

8. Die Absage von vereinbarten Terminen muss spätestens 72 Stunden im Voraus erfolgen, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder Erkrankung des Hundes. Wird diese Frist überschritten, behält sich der Dogwalking Oberstdorf das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Tagessatzes zu erheben.

9. Bei extremen Wetterlagen macht  Dogwalking Oberstdorf den Auslaufservice täglich vom Wetter (wie z.B. Blitz- Eis, Hitzewelle, Starkregen etc.) abhängig. Die Besitzer werden am Morgen informiert, wenn  Dogwalking Oberstdorf entscheidet, dass die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind.

10.  Dogwalking Oberstdorf darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem Hund aufnehmen. Der Auftraggeber ist mit der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf der Webseite oder anderen Medien (Facebook, Instagram, Zeitungsartikel etc. ) einverstanden.

 

11. Der Auftraggeber erklärt sich Einverstanden mit Dogwalking Oberstdorf über Whats App (in sofern vorhanden) zu kommunizieren. Sollte der Verwendung widersprochen werden, so hat der Kunde dies formlos schriftlich Dogwalking Oberstdorf mitzuteilen.